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EU-Batterieverordnung 2027: Was Samsung wirklich ändern muss

Die EU-Batterieverordnung tritt ab 2027 in Kraft. In den letzten Tagen überschlagen sich Medienberichte mit einer Behauptung: Samsung und andere Hersteller müssen zu austauschbaren Akkus zurück, so wie beim Galaxy S5 damals.

Tut mir leid, aber das wird so nicht passieren. Auch wenn der Gedanke doch eigentlich recht nett ist.

Ich habe mir die Verordnung (EU) 2023/1542 mal im Detail angesehen. Und was dort drinsteht, unterscheidet sich sehr von dem, was gerade durch die Medien geht. Hier die Fakten.

Was „leicht entfernbar“ wirklich bedeutet

Die Verordnung fordert Batterien, die „readily removable“ sind, also leicht entfernbar. Was heißt das konkret? Du musst die Batterie mit handelsüblichen Werkzeugen rausnehmen können. Dass die Batterie ohne jegliches Werkezeug austauschbar sein muss, steht dabei nirgendwo geschrieben.

Artikel 11 ist da relativ klar: Es dürfen keine Spezialwerkzeuge benötigt, kein Hitzeeinwirken und keine Lösungsmittel. Das bedeutet, ein beigelegtes Werkzeug beispielsweise würde völlig ausreichen.

Dieser Unterschied wird in den meisten Artikeln komplett ignoriert. Manche dramatisieren hier sicherlich auch bewusst.

Als vom Endnutzer leicht zu entfernen gilt eine Gerätebatterie, wenn sie mit handelsüblichen Werkzeugen aus einem Produkt entnommen werden kann, das heißt ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, es sei denn, sie werden kostenlos mit dem Produkt bereitgestellt, herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmitteln für die Demontage des Produkts.

EU-Verordnung 2023/1542, Artikel 11 (1)

Samsung ist bereits nah an Compliance

Wenn wir uns mal aktuelle Galaxy-Smartphones ansehen, so hat Samsung 2023 bereits etwas Entscheidendes geändert: Die Akkus sitzen nicht mehr direkt am Rahmen fest, sondern lassen sich mühelos durch Herausziehen des Klebers entfernen.

Klingt unspektakulär, macht aber einen großen Unterschied. Du kriegst den Akku raus, ohne Heißluft oder Chemie. Und genau das will die EU-Verodnung.

Was jetzt noch fehlt ist der einfache Zugang zur Batterie. Hier muss und wird Samsung eine passende Lösung parat haben. Ich bin mir sicher, dass es hierzu bei Samsung bereits weit mehr als nur Ansätze gibt.

Corner of a glass office tower with large white SAMSUNG logos on two sides seeing the building at an angle.
Bild: Yurii Beresh

Was sich durch die Batterie-Verordnung ändern wird

Was viele übersehen: Die Verordnung zielt nicht auf Nostalgie ab. Es geht um längere Produktlebenszyklen, nicht um ein Zurück ins Jahr 2014, in dem Handys mit austauschbaren Akkus über eine sich öffnende Rückseite Gang und Gebe waren.

Hersteller müssen Ersatz-Akkus fünf Jahre lang vorhalten. Zu fairen Preisen, nicht zu den Mondpreisen, die momentan teilweise verlangt werden. Das schafft bestenfalls einen echten Reparaturmarkt.

Natürliche oder juristische Personen, die Produkte, in die Gerätebatterien oder LV-Batterien eingebaut sind, in Verkehr bringen, sorgen dafür, dass diese Batterien nach dem Inverkehrbringen der letzten Einheit des Ausrüstungsmodells noch für mindestens fünf Jahre zu einem angemessenen und nichtdiskriminierenden Preis für unabhängige Fachleute und Endnutzer als Ersatzteil für den batteriebetriebenen Ausrüstungsgegenstand erhältlich sind.

EU-Verordnung 2023/1542, Artikel 11 (7)

Was das für uns als Nutzer bedeutet

Machen wir uns nichts vor: Das Galaxy S5-Erlebnis kommt nicht zurück. Rückseite ab, neuer Akku rein… das wird es 2027 nicht geben.

Aber du wirst dein Smartphone mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit mit Standard-Werkzeug öffnen können. Ein selbst durchgeführter Batterie-Tausch wird somit machbar, ohne dass du dir spezielles Equipment dafür besorgen musst. Die passenden Ersatzakkus wird es geben… in jedem Fall ist es ein Win für uns als Nutzer.

Samsung bereitet sich schon vor. Die Design-Tweaks in aktuellen Modellen zeigen das deutlich. Wie die Umsetzung am Ende genau aussehen wird, das werden wir vermutlich erst 2027 oder kurz davor erfahren.

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